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Einzel – & Pauschalwertberichtigungen

Einzel- und Pauschalwertberichtigung

Um die tatsächlichen Werte in der Bilanz anzusetzen – also um dem Niederstwertprinzip Rechnung zu tragen – müssen unter Umständen Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen werden. Insbesondere während Krisensituationen sind die Werthaltigkeiten nicht unbedingt gegeben. Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können soweit in Einzel- und Pauschalwertberichtigungen unterschieden werden. 

Dabei bezieht sich die Pauschalwertberichtigung auf die gesamten Forderungen. Sie beschreibt damit einen möglichen prozentualen Ausfall der offenen Forderungen. Zur Berechnung werden die Nettoforderungen herangezogen. Sollten bereits Einzelwertberichtigungen gebildet worden sein, so werden diese bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung abgezogen. Von den Nettoforderungen wird nun eine prozentuale Wertberichtigung gebildet. Der Prozentsatz ergibt sich aus Erfahrungswerten. In der Praxis wird auch häufig 1% angenommen.

Einzelwertberichtigungen hingegen beziehen sich nicht auf die gesamten offenen Forderungen, sondern behandeln direkt bestimmte Forderungen, deren Bezahlung als unsicher angesehen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Kunde einen Insolvenzantrag gestellt hat. Unternehmen können anhand der Altersstrukturliste ihrer Forderungen ein Indiz für Unsicherheit erlangen. Weiterhin kann diese Aufstellung zur Bildung herangezogen werden. Es ist nicht verpflichtend, dass Einzelwertberichtigungen grundsätzlich zu 100% erfolgen. Möglich sind z. B. Abstufungen nach dem jeweiligen Überschreiten bestimmter Tage. Als Grenzen können z. B. 90 Tage, 180 Tage etc. dienen. Welche dann jeweils zu 25% oder 50% berichtigt werden.

Als Sonderform kann die pauschalierte Einzelwertberichtigung angesehen werden. Dabei werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unterschiedlichen Gruppen zugeordnet und unterschiedlichen Korrekturen unterzogen. So können bereits länger fällige Forderungen mit einem höheren Ausfallrisiko versehen werden. Je älter die Forderung, desto höher der %-Satz der Wertberichtigung.

Haben Sie Fragen zur Ausgestaltung Ihrer Wertberichtigungen oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von Wendelin H. Priller & Partner mbB helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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