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Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen für Liquiditätsprobleme: Sale and Leaseback

Die seit Beginn des Jahres anhaltende Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart. Sie führte zu einem weltweiten Einbruch der Wirtschaft und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Neben einer aktiven Liquiditätsplanung zur Identifizierung von Engpässe, ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Engpässen entgegen wirken zu können. Eine geeignete Maßnahme kann das sogenannte Sale and Leaseback darstellen.

Sale and Leaseback ist ein Finanzierungsinstrument , durch das Liquidität geschaffen werden kann, indem ein vorhandener Vermögensgegenstand an eine Leasinggesellschaft verkauft wird. Der Vermögensgegenstand kann z. B. eine Produktionsmaschine sein. Da diese weiterhin essentiell für die Produktion im Unternehmen ist, schließt das Unternehmen bei Verkauf direkt einen Leasingvertrag mit dem Käufer des Vermögensgegenstandes ab.

Da Sale and Leaseback sowohl mit gebrauchten als auch neuwertigen Vermögensgegenständen erfolgen kann, kann gerade in Krisenzeiten dieses Finanzierungsinstrument flexibel eingesetzt werden und einigen Unternehmen beim Überleben helfen. Je standardisierter der Vermögensgegenstand ist, desto einfacher ist es, eine Leasinggesellschaft zu finden. Auch die Auswirkungen auf die Bilanz sollten vom Unternehmen in die Überlegungen einbezogen werden. Wenn der Leasinggegenstand nicht in der Bilanz auftaucht, können damit die Bilanzkennzahlen (z. B. die Eigenkapitalquote) verbessert werden. Je nach Vertragsausgestaltung kann der Vermögensgegenstand nach Ablauf der Leasingzeit beim Unternehmen verbleiben. Trotz der guten Möglichkeit mittels Sale and Leaseback dem Unternehmen liquide Mittel zufließen zu lassen, sollte bedacht werden, dass regelmäßige Leasing-Raten fällig werden.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihrer Liquiditätsplanung und geeigneten Maßnahmen zur Verhinderung von Liquiditätsproblemen (wie z. B. Sale and Leaseback) oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von PRC TREUHAND & REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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