Viele Unternehmen sind besser durch die Corona-Krise gekommen als angenommen. Viele dieser Unternehmen haben Corona-Soforthilfen erhalten. Wurden Billigkeitsleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen, droht die Rückzahlung der erhaltenen Hilfen.
Die Soforthilfen waren dazu bestimmt, Liquiditätsengpässe zu verhindern und die Verbindlichkeiten weiterhin bedienen zu können. Viele Unternehmen haben zu hohe Hilfen erhalten, da die Einnahmen und die Corona-Hilfen in Summe die zu bedienenden Verbindlichkeiten überstiegen haben.
Sollten zu hohe Corona-Hilfen erhalten worden sein, dann sollten die Unternehmen dies selbst der Bewilligungsstelle melden. Wird dies erst bei der Steuererklärung des Jahres 2020 deutlich, dann drohen verzinste Rückforderungen. Strafrechtliche Konsequenzen kommen unter Umständen noch hinzu.
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