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Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Verzinsung Steuernachzahlung

Die Verzinsung der Steuernachforderungen und Steuererstattungen gemäß der §§ 233a i. V. m. 238 Abs. 1 Satz 1 AO sind durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Bisher galt, dass die Zinsen für jeden Monat 0,5 % betragen, somit wurden Steuernachforderungen bzw. -erstattungen bisher mit 6 % pro Jahr verzinst. Für bis in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume darf das alte Recht noch angewendet werden. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber bis 31. Juli 2022 eine neue gesetzliche Regelung zu finden.

Als Begründung der Entscheidung wurde durch das Bundesverfassungsgericht erläutert, dass eine Ungleichbehandlung von Steuerschuldnern entstehe, wenn die Steuerfestsetzung innerhalb der 15-monatigen Karenzzeit oder außerhalb dieses Zeitraums liegt. Schließlich bezieht sich die Verzinsung gemäß § 233a AO auf die Zeit zwischen Entstehung und Festsetzung durch das Finanzamt.

Haben Sie Fragen bezüglich Ihrer Steuernachforderungen bzw. -erstattungen oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von Wendelin H. Priller & Partner mbB helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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