Seit 2020 erfolgt die Finanzierung der Ausbildung von Pflegefachkräften über Landesausbildungsfonds. Pflegeeinrichtungen refinanzieren seither die Umlagezahlungen über Ausbildungszuschläge bei den Pflegesätzen.
Zur Finanzierung der Pflegeberufe sollen alle Einrichtungen des Sektors herangezogen werden. Dafür wird jede Einrichtung zur Zahlung eines Umlagebetrages verpflichtet. Diese Umlagebeträge dürfen jedoch durch Verhandlungen mit den Kostenträger in den Entgelten berücksichtigt werden. Letztendlich erfolgt damit die Refinanzierung durch die Klienten.
Diese Finanzierung und Umlage auf die Kostenträger führt dazu, dass ein durchlaufender Posten entsteht, sodass durch die Refinanzierung kein Ertrag und durch die Umlagezahlungen keine Aufwendungen zu erfassen sind. Bis Mitte 2021 erfolgte die Endabrechnung der Umlagen des Jahres 2020. Dabei aufgedeckte Differenzen wären im Jahresabschluss zum 31.12.2020 abzugrenzen gewesen. Da dies jedoch aufgrund des späten Zeitpunktes der Endabrechnungen nicht unbedingt möglich war, sind periodenfremde Aufwendungen oder Erträge im Jahresabschluss zum 31.12.2021 zu berücksichtigen.
Um die Ausbildungskosten (bestehend aus Ausbildungsvergütung und Ausbildungspauschale zur Finanzierung aller sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung) zu decken, erhalten die ausbildenden Einrichtungen Ausgleichzahlungen aus den Landesausbildungsfonds. Diese Ausgleichszahlungen gelten handelsrechtlich als Umsätze.
In der auf das Finanzierungsjahr folgenden Periode werden die Umlagen und die Ausgleichszahlungen durchgeführt. Überzahlungen sind den Trägern der Pflegeausbildung zurückzuzahlen. Die Endabrechnungen und entsprechenden Nachweise müssen immer bis zum 30.6. des Folgejahres übermittelt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Bilanzierung der Ausbildungsfinanzierung nach dem Pflegebuchgesetz oder zu anderen Themen des Jahresabschlusses? Wir von Wendelin H. Priller & Partner mbB helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!